§ 1 Name und Sitz
der Verein führt den Namen: Freundeskreis Bareka Brücke zur Dritten Welt e. V.
Der Verein wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in Untergruppenbach Kreis Heilbronn
§ 2 Ziel und Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
§ 5 Der Vorstand
Der Vorstand wird gebildet aus:
Die Wahl des Vorstands erfolgt aus und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Der 1. Vorsitzende ist Vorstand i.S. des §26 Abs. 2 BGB. Er vertritt den Verein als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich.
Der 1. Vorsitzende kann für bestimmte Aufgaben einzelne Mitglieder des Vereins bevollmächtigen. Er kann auch für die Wahrnehmung von Vereins-Interessen vor Gericht einen geeigneten Vertreter beauftragen.
Der Vorstand wird jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Er ist vom 1. Vorsitzenden nach Notwendigkeit oder auf Verlangen eines seiner Mitglieder mit einer Frist von 10 Tagen einzuberufen. Die Mitteilung hat an alle Vorstandsmitglieder zu erfolgen.
Innerhalb eines Geschäftsjahres kann der Vorstand oder einer seiner Mitglieder von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit abberufen werden.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
§ 7 Kassenprüfung
Die Kasse wird jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahrs geprüft. Die zwei Kassenprüfer werden von der Mitgliedsversammlung bestimmt. Es können Vereinsmitglieder oder qualifizierte Nichtmitglieder zum Kassenprüfer bestimmt werden.
§ 8 Beiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliedsversammlung beschlossen.
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann die Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließen. Die Einladung hat nach
§6 Absatz 4 dieser Satzung zu erfolgen.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Entwicklungshilfe. Diesen Beschluss fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§ 10 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 11 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen schriftlich beantragt werden und benötigen die Zustimmung von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 02.05.1989 in
74199 Untergruppenbach beschlossen.
Eintragung beim Amtsgericht VR 1875 am 25.07.1989.
Die Änderung des § 2 wurde am 12.06.1997 durch Eintragung beim Amtsgericht wirksam.
Die Änderung §§ 2 Ziff. 1 und 9 Abs. 2
§ 2 Ziff. 1 und 9 Abs. 2 wurden am 1.8.2007 Eintrag Amtsgericht Heilbronn wirksam.
Unser Konto: IBAN DE08 6209 0100 0155 6270 07 bei der Volksbank Heilbronn
Der Jahresbeitrag beträgt:
Für Familie 50 €
Für Einzelpersonen 30 €
Dieser Beitrag wird mitte des Jahres eingezogen.
Dies können sie nachlesen unter Bareka.de Datenschutz